VDE-AR-N 4105:2026-03 — Was sich für PV-Installateure und Energieberater ändert
Seit März 2026 ist die neue VDE-AR-N 4105 in Kraft. Sie ersetzt die Version von 2018 und die Berichtigung von 2020. Auf 141 Seiten steckt einiges drin — hier die Zusammenfassung für alle, die keine Lust haben, 141 Seiten Normtext zu lesen.
Die VDE-AR-N 4105 in einem Satz
Die Anwendungsregel regelt die technischen Mindestanforderungen für Erzeugungsanlagen und Speicher am Niederspannungsnetz. Sie ist die Basis für die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber. Wer PV-Anlagen plant, baut oder betreibt, kommt an ihr nicht vorbei.
Was ist neu? Die wichtigsten Änderungen
1. PV-Anlagen bis 500 kW fallen jetzt unter die 4105
Das ist der größte Schritt. Bisher war bei 135 kW Schluss — alles darüber fiel unter die Mittelspannungsrichtlinie VDE-AR-N 4110 mit ihrem deutlich höheren Aufwand.
Jetzt gilt: Anlagen bis 500 kW (AC) mit einer maximalen Einspeiseleistung von 270 kW am Netzanschlusspunkt werden nach der 4105 behandelt. Das bedeutet konkret:
- Kein Anlagezertifikat B mehr nötig
- Keine Konformitätserklärung mehr
- Kein EZA-Regler mehr erforderlich
- Eigenverbrauchsanlagen und Volleinspeiseanlagen werden gleich behandelt
Für Gewerbedächer ist das ein Gamechanger. Der Anschlussprozess wird schneller, günstiger und planbarer.
Aber Achtung — es gibt Abstufungen:
Anlagen von 135 bis 270 kW folgen der 4105 ohne Einschränkungen. Bei 270 bis 500 kW kommen zusätzliche Anforderungen: Inselnetzerkennung deaktivieren, Frequenzabschaltung auf 52,5 Hz erhöhen, und ein übergeordneter Entkupplungsschutz (üEKS) wird Pflicht.
Wer über 500 kW oder über 270 kW Einspeiseleistung liegt, bleibt bei der 4110. Daran ändert sich nichts.
2. Balkonkraftwerke: 800 VA statt 600 VA
Kleinsterzeugungsanlagen und -speicher dürfen jetzt bis 800 VA betreiben. Der vereinfachte Anschlussprozess wurde entsprechend angepasst. Für den Endkunden heißt das: Mehr Leistung am Balkon, weniger Bürokratie. Für dich als Installateur heißt das: weniger Rückfragen bei Netzbetreibern.
3. Bidirektionales Laden (Vehicle-to-Grid)
Rückspeisefähige Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge gelten jetzt im Sinne der 4105 als Speicher, solange ein Fahrzeug angeschlossen ist. Die Norm definiert erstmals klare Anforderungen und Nachweisverfahren dafür.
Das ist wichtig, weil V2G bisher in einer Grauzone lag. Jetzt gibt es ein normatives Fundament. Wer heute Wallboxen plant, sollte das Thema auf dem Schirm haben — auch wenn die Praxis noch hinterherhinkt.
4. Blindleistung: Q(U) wird Standard
Q(U)-Regelung ist jetzt das Standardverfahren für Blindleistung im Auslieferungszustand. Das betrifft primär die Wechselrichterhersteller, aber du als Installateur solltest wissen, dass neue Geräte ab Werk anders konfiguriert sein können als gewohnt.
5. Erweiterte Netzstützung
Die Anforderungen an systemstützende Eigenschaften wurden verschärft: RoCoF (Rate of Change of Frequency), P(f)-Kennlinie und die Einstellwerte des NA-Schutzes wurden überarbeitet. Erzeugungseinheiten sollen das Netz aktiver stützen als bisher.
6. PAV,E-Überwachung weiterentwickelt
Die Überwachung der vereinbarten Einspeiseleistung wurde um einen PAV,E-Schutz erweitert und gilt jetzt bis zur Nulleinspeisung. Wer Anlagen mit Nulleinspeisung plant, hat jetzt eine klare normative Grundlage.
7. Formulare vereinfacht
Die Formulare für den Netzanschlussprozess wurden überarbeitet und der erforderliche Datenumfang reduziert. Weniger Papierkram, gleiche Sicherheit.
Was bleibt gleich?
Die grundlegende Struktur der Norm ist unverändert: Allgemeine Grundsätze, Ausgestaltung des Netzanschlusses, Ausführung der Erzeugungsanlage, NA-Schutz, Abrechnungsmessung, Betrieb und Nachweis der elektrischen Eigenschaften. Wer die alte 4105 kannte, findet sich zurecht.
Für bestehende, unveränderte Anlagen gibt es keine Anpassungspflicht, solange eine sichere und störungsfreie Stromversorgung sichergestellt ist.
Was heißt das für deinen Betrieb?
Wenn du PV-Anlagen im Gewerbebereich baust: Aufträge bis 500 kW werden einfacher abwickelbar. Das öffnet ein Marktsegment, das bisher durch den Aufwand der 4110 gebremst wurde.
Wenn du im Privatkundenbereich unterwegs bist: Die Änderungen bei Kleinsterzeugungsanlagen und der vereinfachte Anschlussprozess machen das Tagesgeschäft reibungsloser.
Wenn du Wallboxen und Ladeinfrastruktur planst: V2G ist normativ angekommen. Noch ist der Markt klein, aber wer jetzt Bescheid weiß, hat einen Vorsprung.
Unabhängig vom Segment: Mach dich mit den neuen Formularen vertraut und prüfe, ob deine Wechselrichter-Dokumentation auf dem aktuellen Stand ist. Die Übergangsfrist läuft.
Wo bekomme ich die Norm?
Die vollständige VDE-AR-N 4105:2026-03 ist über den VDE Verlag erhältlich. Die 141 Seiten kosten — wie bei Normen üblich — Geld. Aber als Grundlage deiner täglichen Arbeit ist es eine Investition, die sich lohnt.
Robert Scholter ist Energieberater und Mitgründer von voltfair. Er kennt den Alltag zwischen Netzbetreiber-Formularen und Dachinstallation aus eigener Erfahrung.
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